Mieterstrom ermöglicht es Mietern in Mehrfamilienhäusern, lokal erzeugten Strom direkt zu nutzen – meist durch Photovoltaikanlagen auf dem Dach. Das ist nicht nur umweltfreundlicher, sondern auch oft günstiger als Strom von externen Anbietern.
Die Umsetzung solcher Projekte erfordert jedoch Fachwissen, insbesondere wegen komplexer rechtlicher Rahmenbedingungen. Wir verfügen über die nötige Expertise, um Mieterstromprojekte effizient und rechtssicher zu realisieren. So tragen wir gemeinsam zur Energiewende und einer nachhaltigeren Zukunft bei.
**Mieterstrom – Eine nachhaltige Energieoption für Mehrfamilienhäuser**
Das Mieterstrommodell eröffnet sowohl Bewohner:innen als auch Eigentümer:innen von Mehrfamilienhäusern die Möglichkeit, aktiv an der Energiewende teilzunehmen. Neue Gesetzesänderungen vereinfachen die Implementierung dieses Konzepts erheblich. Aber was genau bedeutet Mieterstrom, und wie funktioniert dieses umweltfreundliche Strommodell in Mehrfamilienhäusern?
Inhaltsübersicht
- Was versteht man unter Mieterstrom?
- Förderung von Mieterstrom im Jahr 2024
- Unterschiede zwischen Mieterstrom und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung
- Mieterstromzuschlag: Ein Ausgleich für den Aufwand der Vermieter:innen
- Wie wird der Mieterstromzuschlag berechnet?
- Förderquoten gemäß EEG 2023 für neue Anlagen
- Steuerliche Besonderheiten beim Mieterstrom
- Welche Mieterstrommodelle gibt es?
- Intelligente Messsysteme zur Erleichterung der Abrechnung
- Die Attraktivität von Mieterstrom
- Anforderungen an eine PV-Anlage
- Wichtige Bestandteile eines Mieterstromvertrags
Was versteht man unter Mieterstrom?
Mieterstrom bezeichnet Strom, der direkt vor Ort, also in oder in der Nähe eines Mietshauses, erzeugt und den Mieter:innen zum Verbrauch angeboten wird. Dies erfolgt durch verschiedene Methoden, wie kleine Windkraftanlagen, Blockheizkraftwerke oder Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen. Am häufigsten wird jedoch Solarenergie genutzt, da diese durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) besonders gefördert wird.
Das Besondere am Mieterstrom ist, dass er direkt ins Stromnetz des Gebäudes eingespeist wird, ohne das öffentliche Netz zu belasten. Wird der Strom für mehrere Häuser innerhalb eines Quartiers erzeugt, spricht man von Quartiersstrom.
Verwaltungen oder Eigentümer:innen lagern die Organisation des Mieterstroms häufig an spezialisierte Anbieter aus, die sich um die Zuordnung und Abrechnung des Stroms kümmern und dafür die Dachflächen zur Stromerzeugung nutzen.
Dank der EEG-Novelle (Solarpaket 1) werden 2024 auch Photovoltaikanlagen auf Gewerbegebäuden zugelassen. Zudem bietet das Solarpaket 1 ein vereinfachtes Modell für die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, bei dem keine Verpflichtung zur Reststromlieferung besteht. Da dieses Modell weniger bürokratischen Aufwand erfordert, entfällt jedoch eine spezielle Förderung.
Förderung von Mieterstrom im Jahr 2024
Die Förderung von Mieterstrom erfolgt auf zwei Wegen:
1. **Mieterstromzuschlag**: Der Netzbetreiber zahlt eine Vergütung für den zusätzlichen Aufwand der lückenlosen Stromversorgung.
2. **Einspeisevergütung**: Der überschüssige Strom wird nach EEG vergütet.
Unterschiede zwischen Mieterstrom und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung
Die Unterschiede zwischen Mieterstrom und der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung liegen in der Handhabung und den gesetzlichen Regelungen. Während Mieterstrom eine Vollversorgung sicherstellen muss, ist dies bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung nicht erforderlich.
Mieterstromzuschlag: Ein Ausgleich für den Aufwand der Vermieter:innen
Der Mieterstromzuschlag wurde im Juli 2017 eingeführt, um den erhöhten Verwaltungsaufwand für die lückenlose Stromversorgung auszugleichen. Die Gesetzesnovelle 2021 erlaubt es den Vermieter:innen, diesen Aufwand an Dritte auszulagern und trotzdem den Mieterstromzuschlag zu erhalten.
Wie wird der Mieterstromzuschlag berechnet?
Der Mieterstromzuschlag richtet sich nach der Leistung der Photovoltaikanlage. Höhere Fördersätze gelten für kleinere Anlagen.
Förderquoten gemäß EEG 2023 für neue Anlagen bei Inbetriebnahme bis 31.7.2024
- Bis 10 kW: 2,64 Cent/kWh
- Bis 40 kW: 2,45 Cent/kWh
- Bis 1 MW: 1,65 Cent/kWh
Die Fördersätze werden seit Februar 2024 voraussichtlich schrittweise abgesenkt.
Steuerliche Besonderheiten beim Mieterstrom
Mit dem Wachstumschancengesetz wurden steuerliche Entlastungen für Mieterstromanbieter eingeführt, wie höhere Befreiungsgrenzen bei der Gewerbesteuerpflicht und eine Bagatellgrenze für konventionellen Strom.
Welche Mieterstrommodelle gibt es?
1. **Direktvermarktung**: Vermieter:innen verkaufen den Strom direkt an die Mietparteien, jedoch ohne Förderanspruch.
2. **Vermieter:innen als Energieversorger**: Vermieter:innen decken den gesamten Strombedarf und erhalten den Mieterstromzuschlag.
3. **Genossenschaftsmodell**: Vermieter:innen bilden mit den Mietparteien eine Genossenschaft.
4. **Contracting-Modell**: Der Betrieb der Anlage wird an einen Energiedienstleister ausgelagert.
5. **Pachtmodell**: Mietparteien pachten die Anlage und nutzen den erzeugten Strom selbst.
Intelligente Messsysteme zur Erleichterung der Abrechnung
Um den Verbrauch von Mieterstrom genau zu erfassen, werden intelligente Messsysteme (Smart Meter) eingesetzt, die ab 2025 Pflicht werden.
Die Attraktivität von Mieterstrom
1. **Für Mieter:innen**: Mieterstrom ist günstiger, da Netzentgelte und Steuern entfallen.
2. **Für Vermieter:innen**: Solarstrom erhöht die Attraktivität der Immobilie und bringt höhere Erlöse als die Netzeinspeisung.
3. **Klimafreundlich**: Photovoltaikanlagen arbeiten im Betrieb klimaneutral.
Anforderungen an eine PV-Anlage
Damit eine PV-Anlage wirtschaftlich betrieben werden kann, muss sie genügend Strom erzeugen, um den zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu decken. Die Größe und Ausrichtung des Dachs spielen dabei eine entscheidende Rolle.
Wichtige Bestandteile eines Mieterstromvertrags
Mieterstromverträge müssen separat abgeschlossen werden und dürfen nicht Teil des Mietvertrags sein. Sie laufen in der Regel ein Jahr und können mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
Hier ein Beispiel unserer letzten Mieterstromprojekte. Ein 3- Parteien Flachdach und ein 6-Parteien Haus, ebenfalls Flachdach.
Das 3- Parteien Haus. Die Dachform spielt für die Umsetzung des Mieterstromprojektes keine Rolle.
Ein 6-Parteien Haus, ebenfalls Flachdach.
Die Dachform spielt für die Umsetzung des Mieterstromprojektes keine Rolle.
Telefon: 0341 33202416
E-mail: a.kiel@4home-systems.de
Anschrift: Mierendorffstr. 12, 04318 Leipzig
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